Privat krankenversichern

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Um von der gesetzlichen Kasse in die private Krankenversicherung zu wechseln, muss man bei der gesetzlichen Kasse in Schriftform kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Wenn man neu in die gesetzliche gewechselt hat als freiwillliges Mitglied, dann ist man 18 Monate dort gebunden. Wenn man einen Wahltarif abgeschlossen hat, was die gesetzlichen Kassen anbieten, dann ist man an die gesetzliche Kasse drei Jahre lang gebunden. Das verschweigen die gesetzlichen Kassen Ihren Mitgliedern. Es gibt auch kein Widerrufsrecht in dem Fall. Deshalb sollte man sich das genau überlegen, sich für einen Wahltarif zu entscheiden. Von der privaten in eine andere private Krankenversicherung zu wechseln, ist abhängig von der Gesellschaft, bei der man versichert ist. Die meisten Gesellschaften haben Kalenderjahr. Das bedeutet, man kann zum Ende des Kalenderjahres wechseln mit einer drei Monatsfrist. Wenn die Gesellschaft Versicherungsjahr haben, dann kann zum Ablauf des Versicherungsjahres (Datum des Beginns) auch mit einer drei Monatsfrist kündigen und wechseln in eine andere private Krankenversicherung. Der Wechsel von der gesetzlichen Kasse in die private Krankenversicherung lohnt sich auf jeden Fall für ledige, junge und gesunde Menschen bis zum 45. Lebensjahr. Der Wechsel von der privaten in eine andere private Krankenversicherung lohnt sich innerhalb der ersten zehn Jahre. Wenn man länger als zehn Jahre bei einer Gesellschaft versichert ist, dann sollte man sich ausrechnen, was man an Altersrückstellungen angesammelt hat und wie groß die Ersparnis wäre bei einem Wechsel. Diese zwei Faktoren sollte man gegenüber stellen und sich dann entscheiden. In manchen Fällen lohnt es sich immer noch zu wechseln. Privatversicherte können von der gesetzlichen Kasse nur wieder aufgenommen werden, wenn sie nicht älter als 55 Jahre sind und ihr Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze gesunken ist. Eine Ausnahme gilt für Menschen, die Arbeitslosengeld II beziehen. Diese können auch in die gesetzliche Kasse wechseln, wenn sie über 55 Jahre sind.
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